Nebengebühren-Besteuerung


Fallweise verzögert sich die Anweisung von Nebengebühren aufgrund technischer Probleme mit der EDV.

Diese technischen Probleme führen dazu, dass die Nebengebühren mehrerer Monate in einem Monat gemeinsam angewiesen werden. Es könnte dadurch zu einer momentanen Erhöhung der Steuerklasse führen.


• In solchen Fällen wird empfohlen, in jedem Fall die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

• Handelt es sich um Nebengebühren aus dem Vorjahr sind lt. Einkommens- steuergesetz automatisch 20% der Nebengebühren steuerfrei.


Durch die Ausnahmeregelung im Einkommenssteuergesetz und die Arbeitnehmer-
veranlagung ist gewährleistet, dass niemand zu viel Lohnsteuer durch unregel-
mäßige Anweisung bezahlt.


Mit freundlichen Grüßen
Franz Ellmauthaler