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04. Februar 2020:

 

Antrag auf abschlagsfreie Pension!

 

 

Das im September 2019 beschlossene Pensionsanpassungsgesetz ist UNGERECHT !!

 

Es benachteiligt die Polizistinnen und Polizisten, die vor dem Jahr 2005 in ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis übernommen worden sind. Lückenlose, jahrzehntelange Einzahlungen in das Pensionssystem dürfen nicht vom Tisch gefegt werden!

Gerade diese Einzahlungen sind es, die das System am Leben erhalten.

Die FSG - Klub der Exekutive hat daher einen entsprechenden Antrag auf Beseitigung dieses Übelstands in der Polizeigewerkschaft eingebracht.

Wir sind auf deiner Seite!

 

Wir leben Personalvertretung – Wir können Personalvertretung!

 

weitere Infos hier: >> FSG-Antrag abschlagsfreie Pension <<

21. Jänner 2020:

 

Antrag zur Besoldungsreform 2019

 

Seit über einem ½ Jahr gibt es vom Dienstgeber KEINERLEI Information darüber, wie sich das beim EuGH gesprochene Gerichtsurteil und das im

 

Österreichischen Parlament beschlossene Gesetz über das Besoldungs- und Vorrückungssystems auf die Kolleginnen und Kollegen persönlich auswirkt.

 

Deshalb hat die FSG – Klub der Exekutive im Zentralausschuss einen Antrag mit folgenden Punkten gestellt:

  • Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages und wie wirken sich die daraus ergebenden Nachzahlungen aus?
  • Ab welchem Zeitpunkt erfolgt eine sich allfällig daraus ergebende Nachzahlung?
  • Wer wird von Amts wegen berechnet?
  • Wer muss einen Antrag an den Dienstgeber stellen? Eine Verständigung der Betroffenen durch den Dienstgeber wird eingefordert.
  • Wie wird das Verfahren technisch abgewickelt und wann kann mit einer Erledigung gerechnet werden?

Wir leben Personalvertretung – Wir können Personalvertretung!

 

weitere Infos hier: >> FSG-Antrag Besoldungsreform 2019 <<

21. Jänner 2020:

 

Antrag zum Versetzungserlass

 

Die neuen Richtlinien für dienstbehörden-übergreifende Versetzungen ergingen am 30.12.2019 vom BM.I an alle Landespolizeidirektionen und traten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

 

Um einen wirklich gerechten und nachvollziehbaren Ablauf zu garantieren, fehlen im Erlass einige wichtige Punkte.

Deshalb hat die FSG – Klub der Exekutive im Zentralausschuss einen
Antrag mit folgenden Punkten gestellt:

  • Die Einteilungsdienststellen müssen mit dem FA der „Ziel-LPD“ abgestimmt und i.S.d. PVG behandelt werden.
  • Der angeführte Erlass muss allen Aufnahmebewerbern in der Ausschreibung zur Kenntnis gebracht werden.
  • Die Durchführung von Tauschversetzungen, wie bisher möglich, wird abgelehnt. Solche Versetzungen würden die Richtlinien bzw. die Rankingliste außer Kraft setzen.
  • Eine Stellungnahme durch den unmittelbaren Vorgesetzten ist nicht notwendig.
  • Für die Zeitberechnung von mindestens 5 Jahren sind die Zeiten der Grundausbildung jedenfalls einzurechnen.

Wir leben Personalvertretung – Wir können Personalvertretung!

 

weitere Infos hier: >> FSG-Antrag Versetzungserlass <<